Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 10.08.2023

Prime Power Photovoltaik GmbH

-         Wildbergstraße 18/Top 24.01, 4400 Linz, Österreich

-         UID-Nummer: ATU79546038

-         GLN: 9110033724482

-         GISA: 36133772

-         Firmenbuchnummer: FN 604967 h

-         Firmenbuchgericht: Linz

1.      Allgemeine Grundlagen

1.1.    Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Prime Power Photovoltaik GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Prime Power Photovoltaik GmbH schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB als rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.2.    Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen und zukünftigen Bestellungen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3.    Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prime Power Photovoltaik GmbH sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich anerkannt. Dies gilt selbst für den Fall bei Kenntnis der abweichenden Bestimmungen durch die Prime Power Photovoltaik GmbH. Es besteht keine Verpflichtung der Prime Power Photovoltaik GmbH den AGB des Vertragspartners/Kunden zu widersprechen.

1.4.    Vertragspartner sind der Kunde und die Prime Power Photovoltaik GmbH. Die Kunden der Prime Power Photovoltaik GmbH sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Verbraucher sind demzufolge natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen, sofern nicht explizit anderes festgelegt ist. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

1.5.    Für sämtliche Vertragsverhältnisse der Prime Power Photovoltaik GmbH, das Zustandekommen von Verträgen, deren Erfüllung sowie die sich daraus ableitenden Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen, sofern nicht explizit anderes vereinbart wurde. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insofern, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

1.6.    Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen gegenteilige Anordnungen enthalten. Sind Punkte bzw. Teile der gegenständlichen AGB, aus welchen Gründen auch immer, unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem von beiden Vertragsparteien angestrebten Ziel oder Zweck möglichst nahekommt.

1.7.    Die Mitarbeiter der Prime Power Photovoltaik GmbH sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von diesen AGB oder Standardpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung.

2.      Vertragsabschluss

2.1.    Der Vertrag mit der Prime Power Photovoltaik GmbH kommt mittels Angebot der Prime Power Photovoltaik GmbH und dessen Annahme oder erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Prime Power Photovoltaik GmbH für einen Auftrag des Vertragspartners oder durch sonstige (schlüssige oder ausdrückliche) Erklärung der Auftragsannahme wie Erfüllung seitens der Prime Power Photovoltaik GmbH zustande. Die Angebote auf den Internetseiten/Internet-Shops und sonstigen Verkaufs-Plattformen von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH sind eine unverbindliche Aufforderung von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung von Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH ab. Die Bestellung kann durch Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars im Internet, über E-Mail, per Telefon oder per Post erfolgen. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ im Online-Shop der Prime Power gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Das Angebot des Kunden wird wirksam, sobald die Bestellung bei PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH eingegangen ist. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von vierzehn Tagen annehmen.

2.2.    Sollte die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung

von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung

Übermittlungsfehler irgendwelcher Art zugrunde liegen ist PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH berechtigt die Erklärung wegen Irrtums anzufechten, wobei PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Erhaltene Zahlungen werden in diesem Fall von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH unverzüglich erstattet.

2.3.    Differiert eine Auftragsbestätigung der Prime Power Photovoltaik GmbH, in welcher Art auch immer, vom Inhalt einer Beauftragung ab, weist die Prime Power Photovoltaik GmbH darauf hin, dass diese Auftragsbestätigung als neues Anbot zu qualifizieren ist und dieses binnen angemessener Frist durch den Vertragspartner der Prime Power Photovoltaik GmbH gesondert durch schriftliche Bestätigung angenommen werden muss.

2.4.    Angaben in Katalogen, Prospektlisten etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, so in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.5.    Bei Verbrauchergeschäften hat die Prime Power Photovoltaik GmbH in angemessener Frist, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Erteilung des Auftrages, dem Vertragspartner die Auftragsbestätigung zu übermitteln, anderenfalls ist der Vertragspartner nicht mehr an den Auftrag oder das Angebot gebunden.

2.6.    Unter Verweis auf Punkt 11. ist die Prime Power Photovoltaik GmbH jedoch nicht verantwortlich für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhergesehene Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen, wie unverschuldeten Geräteausfall oder Arbeitskämpfen.

3.      Zur Art und Umfang des Vertragsinhaltes

3.1.    Die dem Vertrag zugrundeliegende Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den Herstellerangaben und Produktbeschreibungen des Online-Shops. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Art und Umfang der von der Prime Power Photovoltaik GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot der Prime Power Photovoltaik GmbH, aus der Auftragsbestätigung der Prime Power Photovoltaik GmbH sowie aus einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vertragspartner oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, aus einer transparent gemachten Leistungs- bzw. bekannt gemachten Preisliste der Prime Power Photovoltaik GmbH.

3.1.    Differieren Angebot der Prime Power Photovoltaik GmbH und Annahme durch den Vertragspartner bzw. Auftrag des Vertragspartners und die Auftragsbestätigung der Prime Power Photovoltaik GmbH betreffend Art und Umfang oder sind diese unklar, so gelten die dazu korrespondierenden obigen Ausführungen.

4.      Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1      Die Verrechnung erfolgt in Euro (EUR). Angeführte Preise verstehen sich inklusive der gültigen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert aufgeführt.

4.2      Alle Preise gelten nur für den Versand innerhalb Österreichs. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Mit Aktualisierung der Internetseiten von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH werden alle bisherigen Preise und Angaben über die Waren ungültig.

4.3      Für Verpackung, Versand und Versicherung fallen gesonderte Kosten an. Diese entnehmen kann der Kunde unter der Unterkategorie „Versandkosten“ dem Online-Shop.

4.4    Der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsbetrag ist in voller Höhe und in vollem Umfang und unabhängig von der Zahlungsweise an PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH zu entrichten. Abzüge von Transaktionsgebühren und ähnliches, die beispielsweise bei Begleichung durch internationale Banken entstehen, werden von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH nicht akzeptiert.

4.4      Der Vertragspartner der Prime Power Photovoltaik GmbH GmbH schuldet der Prime Power Photovoltaik GmbH GmbH das in der Auftragsbestätigung oder sonst vereinbarte Entgelt, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ergibt sich weder aus der Auftragsbestätigung, noch aus entsprechenden Preislisten, noch aus einer sonstigen Vereinbarung das geschuldete Entgelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

4.5    Die Höhe der Verzugszinsen entspricht gegenüber dem Vertragspartner, der Verbraucher ist, sowie gegenüber Unternehmern, die für die Verzögerung nicht verantwortlich sind, einem Prozentsatz, der sich aus dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Basiszinssatz mit einem Aufschlag von 4 % bemisst. Der Basiszinssatz wird derzeit auf der Internetseite der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht.

4.6.   Unabhängig von einer Mahnung oder des Verschuldens des Vertragspartners, der Unternehmer ist, ist die Prime Power Photovoltaik GmbH im Verzugsfall berechtigt, Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüber hinausgehender Betreibungskosten (iSd § 1333 Abs 2 ABGB), in der Höhe von EUR 40,--.

4.7.   Bei Mahnungen gegenüber Verbrauchern kann die Prime Power Photovoltaik GmbH Mahnspesen in der Höhe von EUR 10,-- pro Mahnung einheben.

4.8.   Bei Zahlungsverzug ist die Prime Power Photovoltaik GmbH zudem berechtigt, bei mehreren offenen Verbindlichkeiten des Vertragspartners einlangende Geldeingänge aus eigenem zu widmen.

5.      Rücktrittsrecht/Widerrufsbelehrung

5.1      Ausschließlich Verbraucher haben ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht gemäß der folgenden Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Prime Power Photovoltaik -gmbH, Wildbergstraße 18/Top.24/01, A-4040 Linz, Email: office@prime-power.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die zurückzusendende Ware bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an folgende Adresse zurückzusenden:

Prime Power Photovoltaik GmbH

Wildbergstraße 18/Top 24.01, 4400 Linz, Österreich

Der Rücktritt ist schriftlich (Brief, E-Mail) zu richten an:

Prime Power Photovoltaik GmbH

Wildbergstraße 18/Top 24.01, 4400 Linz, Österreich

E-Mail: office@prime-power.at

5.2      Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

5.3      Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.

5.4      Die in Absatz 5.3 genannten Modalitäten sind nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Rücktrittsrechts.

5.5      Muster-Widerrufsformular:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte diese Informationen aus und senden Sie sie an uns zurück.)

An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E- Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

 

 

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf

 

 

der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

 

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

 

 

Name des / der Verbraucher(s)

  

 

Anschrift des / der Verbraucher(s)

 

 

Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

 

Datum

 

 

(*) Unzutreffendes streichen

6.      Rücktrittsrecht der Prime Power Photovoltaik GmbH und Aufrechnung

6.1      Bringt die Prime Power Photovoltaik GmbH Umstände in Erfahrung, die erwarten lassen, dass der Vertragspartner seiner Entgeltzahlungsverpflichtung wahrscheinlich nicht nachkommen wird können, ist die Prime Power Photovoltaik GmbH berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten

6.2      Die Prime Power Photovoltaik GmbH GmbH ist auch berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners vom Vertrag zurückzutreten.

6.3      Die Aufrechnung durch einen Vertragspartner, der Unternehmer ist, mit Forderungen gegen die Entgeltforderung der Prime Power Photovoltaik GmbH GmbH ist ausgeschlossen.

6.4      Der Vertragspartner, der Verbraucher ist, hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Prime Power Photovoltaik GmbH oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch die Prime Power Photovoltaik GmbH anerkannt worden sind.

7.      Lieferbedingungen

7.1      Die Lieferungen erfolgen an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt entweder mit einem von der Prime Power Photovoltaik GmbH ausgewählten Logistikpartner oder durch die Prime Poewr Photovoltaik GmbH selbst.

7.2      Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß vom Lieferanten seiner Wahl beliefert wird. Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt aus Gründen, die nicht von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH zu vertreten sind, nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verfügbar sein, wird PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde nicht zurück, kann PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH mit vorheriger Rücksprache des Kunden, statt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt liefern oder seinerseits vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde oder tritt PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH vom Vertrag zurück, wird PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

7.3      Gerät PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug oder wird eine Lieferung aus solchen Gründen unmöglich, ohne dass PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, wird die Haftung von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH für dadurch entstehende Schäden ausgeschlossen. Jede Haftung von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH für leicht fahrlässig verschuldete Vermögensschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Der Kunde kann insbesondere unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

7.4      In Fällen von Lieferverzögerungen, die PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Streik, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Lieferstörungen bei Zulieferern etc.), wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde wird davon unverzüglich per Mail, Telefon oder Fax informiert. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als 4 Wochen nach Vertragsabschluss an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  7.5      Zum Gefahrübergang: Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

7.6      Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH berechtigt, entweder die Ware bei sich einzulagern, wofür eine Lagergebühr von mindestens € 10,00 pro angefangener Kalendertag in Rechnung gestellt wird und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; überdies gilt eine Konventionalstrafe von 10 % des Rechnungsbetrages als vereinbart

8.      Gefahrtragung und Transport sowie Transportschäden

8.1    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über.

8.2    Beim Versendungskauf geht die in Punkt 7.1. bezeichnete Gefahr dann mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Beförderung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über, wenn der Kunde selbst mit einem anderen Beförderer einen Beförderungsvertrag geschlossen hat, ohne dabei eine von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH vorgeschlagene Beförderungsmöglichkeit wahrgenommen zu haben.

8.3    Wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug gerät, geht die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.

8.1      Jegliches Transportmaterialen werden dem Vertragspartner nicht rückerstattet. Die Prime Power Photovoltaik GmbH ist jedenfalls nicht zu einer Aufbewahrung von Transportgefäßen, Gebinden oder sonstigem Transportmaterial verpflichtet. Der Vertragspartner hat jedenfalls keinen Anspruch auf Rückgabe, Entschädigung oder sonstigen Ersatz.

8.2      Sollte nach Entgegennahme einer Ware durch die Prime Power Photovoltaik GmbH kein Vertrag zwischen der Prime Power Photovoltaik GmbH und dem potentiellen Vertragspartner zustande kommen, so ist die Prime Power Photovoltaik GmbH hinsichtlich der Verfügung über die ihr übergebene Waren jedenfalls gänzlich frei. Die Prime Power Photovoltaik GmbH trifft aus der Entgegennahme einer Ware allein keine wie immer geartete Verpflichtung. Auch in diesem Fall ist die Prime Power Photovoltaik GmbH nicht zu einer Verwahrung oder einer sonstigen Aufbewahrung der ihr übergebenen Waren verpflichtet.

8.3      Im Bedarfsfall ist die Prime Power Photovoltaik GmbH berechtigt, von ihrem Vertragspartner detaillierte Informationen über Herkunft, Produktion, Zusammensetzung oder sonstige Eigenschaften der Waren zu verlangen.

 8.4      Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Prime Power Photovoltaik GmbH auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen umgehend vorzulegen und die Prime Power Photovoltaik GmbH von allen Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sind oder sein könnten. Auf Aufforderung der Prime Power Photovoltaik GmbH hat der Vertragspartner die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie die Richtigkeit von Auskünften und Erklärungen in Schriftform zu bestätigen.

8.5      Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH schriftlich oder per Email mitzuteilen. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so wird der Kunde aufgefordert solche Fehler bitte unverzüglich beim Zusteller zu melden und unverzüglich Kontakt mit der Prime Power Photovoltaik GmbH aufzunehmen.

8.6      Die Entsprechung des Kunden gemäß 8.4. und 8.5 hat auf Gewährleistungsansprüche des Kunden keinerlei Einfluss.

9.      Eigentumsvorbehalt

9.1      Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

9.2      Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH nicht zulässig.

10.   Datenschutz und Datenverarbeitung

10.1   Die Prime Power Photovoltaik GmbH ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimverpflichtungsverordnungen einzuhalten

10.2   Die Prime Power Photovoltaik GmbH verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Art 13ff DS-GVO finden Sie auf unserer Homepage unter: [Link]

11.   Haftungsausschluss

11.1   Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bestimmungen nichts anderes geregelt ist, haftet die Prime Power Photovoltaik GmbH gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, nur für den Ersatz von Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Prime Power Photovoltaik GmbH gedeckt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden und wird hinsichtlich der Ausgestaltung auf die nachfolgenden Bestimmungen verwiesen.

11.2   Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet die Prime Power Photovoltaik GmbH nicht.

11.3   Die Prime Power Photovoltaik GmbH führt die Vertragserfüllung und -abwicklung sorgfältig und gewissenhaft durch. Sorgfaltsmaßstab sind dabei die üblicherweise stattfindenden Stichproben-Untersuchungen mit der von durchschnittlichen Händerln an den Tag gelegte Sorgfalt. Eine explizite Prüfung der Waren ist von der Prime Power Photovoltaik GmbH grundsätzlich nur vorzunehmen, wenn dies mit dem Vertragspartner ausdrücklich vereinbart wird.

11.4   Die Prime Power Photovoltaik GmbH trifft keine Verpflichtung zum Anstellen von über den Auftragsinhalt hinausgehenden Nachforschungen; insbesondere, ob die von dem Vertragspartner bestellte Leistung für bestimmte Vorhaben des Vertragspartners geeignet oder sinnvoll ist.

11.5   Die Prime Power Photovoltaik GmbH haftet gegenüber einem Vertragspartner, der Unternehmer ist, gleichgültig, aus welchem Titel, nur dann und insoweit, wenn bzw. als der Vertragspartner der Prime Power Photovoltaik GmbH eine vorsätzliche oder krass grob fahrlässig begangene Schädigung in Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nachweisen kann. Die Haftung ist dabei auf den Ersatz der aus einer nachweislich krass grob fahrlässigen oder vorsätzlichen sowie unmittelbar durch die Erfüllung erfolgenden Schädigung beschränkt. In jedem Fall ist die Haftung mit EUR 2.000.000,00 beschränkt. Dies entspricht der Deckungssumme durch die Betriebshaftpflichtversicherung.

11.6   Schadenersatzansprüche und inhaltlich gleichartige Ansprüche können von einem Vertragspartner, der Unternehmer ist, innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden. Beweist der Geschädigte, dass er innerhalb dieser Frist von dem Schaden keine Kenntnis erlangt hat, so steht ihm zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche die gesetzliche Frist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens zur Verfügung.

11.7   Gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, sind Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.

11.8   Bedient sich die Prime Power Photovoltaik GmbH auf Wunsch des Vertragspartners eines bestimmten Subunternehmens, so haftet sie gegenüber ihrem Vertragspartner für die Leistung des Subunternehmens nicht. Schadenersatz- und anderwärtige in diesem Kontext stehende Ansprüche gegen das Subunternehmen tritt die Prime Power Photovoltaik GmbH in einem solchen Falle in Erfüllung eigener Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Vertragspartner an den Vertragspartner der Prime Power Photovoltaik GmbH ab.

12.   Gewährleistung und Garantie

12.1   Gewährleistungsansprüche gegenüber einem Vertragspartner, der Unternehmer ist, sind wie folgt beschränkt:

 12.2   In Fällen, in denen eine Handlung oder ein sonstiges Verhalten der Prime Power Photovoltaik GmbH die Prime Power Photovoltaik GmbH grundsätzlich schadenersatzpflichtig macht, aber die Haftung gem. Punkt 11. ausgeschlossen ist, sind auch Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

12.3   Der Vertragspartner, der Unternehmer ist, hat eine umfassende Untersuchungs- und Rügeobliegenheit hinsichtlich des übermittelten Ergebnisses oder der vereinbarten andersartigen Erfüllung. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit der §§ 377 f UGB gilt ungeachtet der inhaltlichen Qualifikation des zwischen dem Vertragspartner der Prime Power Photovoltaik GmbH einerseits und der Prime Power Photovoltaik GmbH andererseits zustande gekommenen Vertrages.

12.4   Bei versteckten oder sonst nicht erkennbaren Mängeln ist der Vertragspartner der Prime Power Photovoltaik GmbH bei sonstigem Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche sowie sonstiger Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche verpflichtet, innerhalb von sieben Werktagen, nachdem ihm der Mangel bekannt wurde oder hätte bekannt werden müssen, Mängelrüge unter umfassender Beschreibung des Mangels zu erstatten. Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Vertragspartner, der Unternehmer ist, sechs Monate. Für Vertragspartner, die Verbraucher sind, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht endet 2 Jahre nach Lieferung. Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren die Gewährleistungsansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

12.5   Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen PRIME POWER PHOTOVOLTAIK GMBH. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmen sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

12.6   Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

12.7   Die Prime Power Photovoltaik GmbH gibt gegenüber den Kunden keine Garantie im Rechtssinne ab. Dies ungeachtet der vorhandenen Garantie des jeweiligen Herstellers. Diese erfolgt nach den jeweiligen Richtlinien des Herstellers und ist in den jeweils beigeschlossenen Garantiekarten dargestellt.

13.   Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

13.1   Erfüllungsort ist, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, die Hauptgeschäftsanschrift der Prime Power Photovoltaik GmbH am Sitz der Prime Power Photovoltaik GmbH.

13.2   Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, ist für Streitigkeiten aus dem Vertrag, welcher Art auch immer, das für den Bezirk Traun sachlich zuständige Gericht zuständig. Die Prime Power Photovoltaik GmbH hat allerdings das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

13.3   Für alle Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist nach Wahl der Prime Power Photovoltaik GmbH eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, sind die gesetzlichen Gerichtsstände geltend.

13.4   Zwischen den Vertragspartnern wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechtes – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes vereinbart. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnsitz hat, eingeschränkt werden.

13.5   Sollten die Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

 

Prime Power Photovoltaik GmbH

Hiermit wird eingewilligt, dass auf dieses Vertragsverhältnis sowie sämtliche Folgeaufträge mit der Prime Power Photovoltaik GmbH die AGB der Prime Power Photovoltaik GmbH gelten.